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Fördermöglichkeiten

 

Förderung durch das Bundesfinanzministerium - Wohnungsbauprämie

 

Jedes Mitglied unserer Wohnungsgenossenschaft hat als Miteigentümer die Möglichkeit, für seine eingezahlten Genossenschaftsanteile eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie zu beantragen.

 

Prämienberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und

 - die allein stehend sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen (auch

    Rente) nicht mehr als 25.600,00 EUR beträgt oder
 - die verheiratet sind und deren beider zu versteuerndes Jahreseinkommen

   (auch Rente) nicht mehr als 51.200,00 EUR beträgt.

 

Die Prämie bemisst sich nach den im abgelaufenen Kalenderjahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen (eingezahlte Anteile) und beträgt zur Zeit 8,8 %.

 

Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512,00 EUR, bei Ehegatten zusammen bis 1.024,00 EUR prämienbegünstigt. Somit beträgt die Prämie für Alleinstehende maximal 45,06 EUR und für Verheiratete maximal 90,11 EUR pro Jahr.

 

Ein Beispiel für die Berechnung der Förderung können Sie sich hier ansehen.

 

Die Antragsformulare werden durch die WGTN an die jeweiligen Mitglieder versandt und können innerhalb von 2 Jahren an die WGTN zurückgeschickt werden.

 

Bei Gewährung durch das Finanzamt wird die Prämie dem entsprechendem Mitgliedskonto gutgeschrieben.

 

Ansprechpartnerin:

Frau Bürger (Mitgliederwesen)

Tel: 0351 - 852 88 17

 

Rechtsgrundlage: Wohnungsbauprämiengesetz

 

 

 

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Unser Rechnungsbeispiel für Fördermöglichkeiten können Sie sich hier ansehen.

 

Wohnungsgenossenschaft
Trachau-Nord eG

Halleystraße 2
01129 Dresden

 

Telefon:
0351 - 852 88 0
Vermietungshotline:
0351 - 852 88 20

0170 - 383 70 45
Fax:
0351 - 852 88 88

 

Internet:
www.wgtn.de
info@wgtn.de

 

 

 

 
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